Aufnahme ins Frauenhaus

Aufnahme ins Frauenhaus

Die Adresse des Frauenhauses ist aus Sicherheitsgründen geheim.

Schutz für bedrohte Frauen bedeutet in erster Linie, Tag und Nacht eine Zuflucht zu ermöglichen. Aufgenommen wird jede Frau, mit und ohne Kinder – unbürokratisch.

Im Notfall wenden sich Frauen über die Polizei (Notruf 110)
an uns.

Oder sie werden nach einem Einsatz direkt von den Beamten ins Frauenhaus gebracht.

Ansonsten wenden Sie sich bitte über nebenstehende Telefonnummern an uns. Die Mitarbeiterinnen in Frauenhaus und Fachberatungsstelle helfen Ihne gerne und schnell weiter. Denn Beratung und Hilfe bei häuslicher Gewalt erhalten Sie auch über unsere Fachberatungsstelle.

Leider sind wir in Frauenhaus und Fachberatungsstelle nur in unseren Bürozeiten direkt erreichbar.
In Notfällen, oder wenn es dringend ist, wenden Sie sich deshalb an die Polizei oder das bundesweite Hilfetelefon, wo Sie erste Informationen und Verhaltensvorschläge erhalten. Auch soziale Dienste, Rechtsanwält- Innen und ÄrztInnen können weitervermitteln.

Eine Übersicht über freie Plätze der Frauenhäuser in Hessen erhalten Sie auf der Seite: www.frauenhaeuser-hessen.de.

Die Aufnahme im Frauenhaus

Im Aufnahmegespräch hören wir zu und klären offene Fragen. Sind Sie hier richtig? Sind Sie verletzt? Brauchen Sie Geld oder andere Hilfen?

Meist sind wir voll belegt. Frauen werden in diesem Fall in ein anderes Frauenhaus vermittelt – auch, wenn ihr Schutz vor Ort nicht ausreichend gewährleistet ist, suchen wir einen anderen Frauenhausplatz . Für Notfälle stehen in den Gemeinschaftsräumen provisorische Schlafplätze bereit.

Entscheidet sich eine Frau im Frauenhaus zu bleiben, bewohnt sie mit ihren Kindern eines der zehn Zimmer.

In unserem Frauenhaus werden Frauen ab 18 Jahren mit ihren Kindern aufgenommen. Söhne können in unserer Schutzeinrichtung nur bis zu einem Alter von 12 Jahren mit der Mutter ins Frauenhaus kommen. Gerne suchen wir in solchen Fällen nach einer alternativen Unterbringungsmöglichkeit.

 

Wenn es Ihnen möglich ist, bringen Sie folgende Dinge ins Frauenhaus mit:

  • Ausweise
  • Persönliche Dokumente (z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, Jobcenter Unterlagen oder Einkommensnachweise, Kindergeldbescheid, Mietvertrag)
  • ärztliche Unterlagen der Kinder (gelbes Kinderuntersuchungsheft, Impfpass)
  • Geld, Sparbuch, Kontokarte
  • Krankenversicherungskarte
  • Wichtige Medikamente
  • Lieblingsspielzeug der Kinder
  • Schulsachen
  • Wohnungsschlüssel
  • Kleidung

Ist es Ihnen nicht möglich diese Dinge mitzubringen, unterstützen wir Sie dabei, fehlende Unterlagen und Dinge während Ihres Aufenthaltes im Frauenhaus zu besorgen.

Falls Sie Papiere nicht im Original mitnehmen können, versuchen Sie diese mit dem Handy zu fotografieren.

 

Kosten

Bei Frauen, die Sozialleistungen beziehen übernimmt der Sozialleistungsträger die Kosten für den Aufenthalt im Frauenhaus.

Wenn Sie arbeiten und ein Einkommen haben, müssen Sie für den Aufenthalt im Frauenhaus für sich und Ihre Kinder selbst aufkommen.

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