Proaktive Beratung

Proaktive Beratung

Mit dem am 01.01.2002 in Kraft getretenen Gewaltschutzgesetz (GewSchG) wurde ein Meilenstein für die Verbesserung des Schutzes vor Gewalt gesetzt. Erstmals sind nicht mehr nur die Opfer im Blickpunkt, sondern auch die Täter, die zur Verantwortung gezogen werden sollen. -> Link GewaSchG

Diese neuen Möglichkeiten machen ein zusätzliches, niedrigschwelliges Hilfsangebot für von Gewalt Betroffene möglich.

Parallel zu dem Inkrafttreten  des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG) wurde 2002 ein neues Beratungskonzept, der proaktive Beratungsansatz, installiert:

Die Proaktive Beratung ist ein auf von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen zugehendes, zusätzliches Hilfsangebot der Fachberatungsstellen (Interventionsstellen?).

Es ist als niedrigschwelliges Angebot für diejenigen gedacht, die von den Einrichtungen Frauenhaus und Frauen-Räume bisher nicht erreicht werden.

Es ist ein von uns ausgehendes Beratungsangebot für Frauen in einer akuten Krisensituation (Polizeieinsatz), die möglicherweise von sich aus (noch) keine Hilfe suchen würden und über wenig bis keine Informationen über rechtliche und persönliche Schutzmaßnahmen verfügen.

Die Grundlage des Proaktiven Ansatzes ist eine enge Vernetzung mit allen Beteiligten im Hilfesystem, aber insbesondere die Kooperation mit der Polizei. Erst die Datenweitergabe der Polizei ermöglicht die schnelle, zugehende Hilfe. Auch fallbezogene Rücksprachen und Austausch tragen zum Schutz der Betroffenen bei.

 

Vorgehensweise:

  1. Die Polizei wird zu einem Einsatz bei häuslicher Gewalt gerufen
  2. Neben den üblichen Maßnahmen (z.B. Polizeiliche Wegweisungsverfügung) informieren die Beamten die Betroffene über die Möglichkeit der Pro-aktiven Beratung und bieten ein Formular zum Einverständnis der Datenweitergabe an
  3. Die Beamten übermitteln kurzfristig die persönlichen Daten der Betroffenen an die Fachberatungsstelle (per Fax)
  4. Die Fachberatungsstelle kann so zeitnah auf die betroffene Frau zugehen und Unterstützung und Beratung anbieten. Die Kontaktaufnahme geschieht möglichst telefonisch, wenn die Betroffene nicht erreicht wird, schriftlich.
  5. Es erfolgt eine Rückmeldung an die Polizeidienststelle, ob die Betroffene erreicht wurde

 

Angebot der Fachberatungsstelle:

In der Proaktiven Beratung steht die akute Krisen- und Belastungssituation im Vordergrund. 
Schutz und Sicherheit für Frauen und ihre Kinder haben oberste Priorität!
  • Wir informieren darüber, was Klientinnen nach den ersten polizeilichen Maßnahmen selbst zu ihrem Schutz – und dem ihrer Kinder – tun können und über die zivilrechtlichen Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz.
  • Wir beraten bei der Sicherheitsplanung genauso wie bei der Entscheidungsfindung. Wir fokussieren auf die Betroffenen und ermutigen, die eigenen (Schutz-) Bedürfnisse ernst zu nehmen
  • Wir unterstützen bei der Antragstellung vor Gericht sowie in den ggf. weiteren Verfahren, vermitteln weitere Hilfen wie z.B. Rechtsanwältinnen oder weiterführende Unterstützungsangebote.
  • Begleitung und Unterstützung während des gesammten Verfahrens der Wegweisung
  • Vermittlung in Einzelfällen

 

Anforderungen an die Fachberatungsstelle

  • Unterstützung zeitnah
  • Beratung parteilich/opferorientiert
  • Vernetzungsstruktur /Kooperationsbereitschaft der Einrichtung
  • Hohe fachliche Kompetenz der Beraterinnen

 

Gegebenenfalls ist trotz der Möglichkeiten des GewaSchG eine Frauenhausaufenthalt nötig, weil die Betroffene in ihrer Wohnung nicht sicher ist vor den Nachstellungen des Täters oder dessen Umfeld. Auch die Zeit bis ein Gerichtsbeschluss erwirkt wird, kann im Frauenhaus überbrückt werden.

 

 

 

 

 

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