Das Frauenhaus und seine externe Beratungsstelle sind Facheinrichtungen im Hilfesystem gegen Gewalt an Frauen und ihren Kindern, die frauenparteilich und nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe arbeiten.
Das Frauenhaus bietet Frauen aller Nationalitäten und ihren Kindern Zuflucht und Schutz vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt.
Aufnahme
Die reguläre Aufnahme in unserem Schutzhaus wird gemeinsam besprochen und geplant.
Im Notfall sollten sich betroffene Frauen an die Polizei wenden (Notruf 110). Von der Polizei können Frauen und ihre Kinder bei Tag und Nacht gebracht und von uns hier im Haus aufgenommen werden.
Wo ist das Frauenhaus?
Die Adresse des Frauenhauses ist aus Sicherheitsgründen geheim. Frauen, die in das Frauenhaus kommen möchten, werden an einem Treffpunkt abgeholt oder von der Polizei gebracht.
Unsere Wohnräume
Im Frauenhaus stehen 13 unterschiedlich große Wohnräume zur Verfügung. In der Regel bewohnt jeweils eine Frau mit ihrem Kind/ihren Kindern ein Zimmer. Darüber hinaus halten wir Notfallkapazitäten bereit.
Es gibt insgesamt drei Küchen und drei Bäder. Jede Frau versorgt sich und ihre Kinder selbst.
Platz für Kinder
Für die Kinder sind Spielmöglichkeiten in einem eigenen Kinderzimmer und im geschützten Innenhof vorhanden. Pädagogische Betreuung findet in Einzel- und Gruppenarbeit statt.
Was sollen Frauen, wenn möglich, in das Frauenhaus mitbringen?
- Ausweise
- Persönliche Dokumente (z.B. Geburtsurkunde, Eheurkunde, Jobcenter Unterlagen oder Einkommensnachweise, Kindergeldbescheid, Mietvertrag)
- ärztliche Unterlagen der Kinder (gelbes Kinderuntersuchungsheft, Impfpass)
- Geld, Sparbuch, Kontokarte
- Krankenversicherungskarte
- Wichtige Medikamente
- Lieblingsspielzeug der Kinder
- Schulsachen
- Wohnungsschlüssel
- Kleidung
Unterstützung und Beratung
Neben einer vorübergehenden Wohnmöglichkeit erhalten Frauen und ihre Kinder Unterstützung und Beratung bei allen notwendigen Schritten, z. B.
- Unterstützung bei der Sicherung des Lebensunterhaltes
- Beratung zu rechtlichen Fragen (u.a.Gewaltschutzgesetz)
- Begleitung zu Ämtern und bei gerichtlichen Verfahren
- Hilfen bei der Alltagsbewältigung
- Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche
- Hilfe in Krisensituationen
- Organisation von Dolmetscherinnen
- Vermittlung weiterer Hilfeangebote bei Bedarf