Stalking

Stalking

Stalking – kann jede(n) treffen.

Was ist Stalking eigentlich?

 Stalking nennt man das willentliche und wiederholte (beharrliche) Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann. In Deutschland wird Stalking auch als Nachstellung bezeichnet.

Cyberstalking bezeichnet die Belästigung und das beharrliche Nachstellen einer Person unter Anwendung und Zuhilfenahme von modernen technischen Hilfsmitteln wie Handy und Internet.

Mit einem Anteil von über 80% sind bei Stalking Frauen als Opfer überrepräsentiert, während die Täter überwiegend männlich sind.

In vielen Ländern ist Stalking ein Straftatbestand und Thema kriminologischer und psychologischer Untersuchungen.

In Deutschland ist das Anti-Stalking-Gesetz (Strafgesetzbuch § 238 StGB) seit 2007 in Kraft. ->Verlinkung

Seither ist Stalking keine Privatsache mehr, sondern ein Straftatbestand.

 

Viele Opfer berichten, dass sie in starkem Ausmaß
verfolgt und in ihrer Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt sind.

Folgen von Stalking können sein:

  • psychische Belastungen bis hin zu Traumata
  • sich zunehmend entwickelnde Ängste
  • psychische Krankheiten
  • körperliche Reaktionen, Krankheit
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Rückzug aus dem sozialen Leben
  • Verlust von Freunden (Distanzierung aus Schamgefühl und Unsicherheit)
  • Abbruch aller sozialen Kontakte bis hin zu Umzug und Namensänderung

 

Es gibt Möglichkeiten, sich zu wehren!

 

Was kann und muss man/frau gegen Stalking tun?

  • Machen Sie dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Sie keinerlei Kontakt mehr wünschen. Bleiben Sie konsequent!
  • Öffentlichkeit kann Sie schützen: Informieren Sie Ihr gesamtes Umfeld, wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind (Freunde, Familie, Nachbarn, Arbeitskollegen).
  • Bei einer akuten Bedrohung (z.B. wenn der Stalker Sie verfolgt, in Ihre Wohnung eindringt, ein Angriff bevorsteht) alarmieren Sie die Polizei über den Notruf 110.
  • Verfolgt Sie ein Stalker im Auto, fahren Sie zur nächsten Polizeidienststelle.
  • Dokumentieren Sie alles, was der Stalker schickt, mitteilt oder unternimmt in einem Kalender, damit Sie – falls erforderlich – Fakten und Beweismittel haben.
  • Persönliche Daten gehören nicht in den Hausmüll!
  • Gehen Sie sorgfältig mit Unterlagen um, auf denen sich Ihre persönlichen Daten befinden.
  • Wenden Sie sich an eine Einrichtung, die Opfern von Stalking hilft (Frauenberatungsstellen, Darmstädter Hilfe, Weisser Ring).
  • Lassen Sie sich bei Telefonterror und anderen Stalking-Handlungen, z.B. via PC (sog. Cyber-Stalking), über technische Schutzmöglichkeiten (geheime Rufnummer, Fangschaltung, etc.) beraten.
  • Teilen Sie Personen Ihres Vertrauens Ihre Sorgen und Ängste mit. Scheuen Sie sich nicht, bei Gesundheitsproblemen ärztliche und/oder psychotherapeutische Hilfseinrichtungen aufzusuchen.
  • Es hilft, Anzeige bei der Polizei zu erstatten! Es hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen den Stalker Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören.
  • Um sich vor Stalking zu schützen, können Sie beim Amtsgericht eine „Einstweilige Verfügung / Schutzanordnung“ nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.

 

 

 

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